Die Mitgliedschaft der Eheleute in einer christlichen Kirche ist Voraussetzung für die kirchliche Trauung; Ausnahmen sind mit dem Pfarramt zu besprechen.
Benötigte Dokumente:
- Ausgefüllte Trauanmeldung
bitte im Kirchenbüro Kirchstr. 9, 27367 Sottrum einreichen - Ggf. Dimissoriale (Einverständniserklärung der Kirchengemeinde des ersten Wohnsitzes )
Ergänzende Informationen:
- Rechtzeitige Terminabsprache mit dem Kirchenbüro (Tel.:2958)
- Vor der Trauung findet ein Traugespräch mich dem Pastor statt (in der Regel ein bis zwei Wochen vor der Trauung)
- Der Trauspruch ist ein Vers aus der Bibel, den die Eheleute gemeinsam oder in Rücksprache mit dem Pastor auswählen.
- Foto- und Filmaufnahmen sind bei der Trauung nur während des Einzugs und Auszugs des Brautpaares möglich und während der Gemeindelieder. Fotos und Filmaufnahmen während der Trauzeremonie sind nicht erwünscht. Im Anschluss an den Traugottesdienst besteht dazu ausreichend Gelegenheit.
- Trauungen für Mitglieder anderer Kirchengemeinden in unserer Kirche
- Grundsätzlich können auch Brautpaare anderer Kirchengemeinden in unserer Kirche heiraten. In diesem Fall ist das Pfarramt der Kirchengemeinde des ersten Wohnsitzes für die Trauung zuständig. Die Trauanmeldung muss sowohl hier als auch dort erfolgen.
- In begründeten Ausnahmen übernehmen auch die Sottrumer Pastoren eine Trauung auswärtiger Paare.